You are currently viewing Gewinnfreibetrag – Steuern sparen mit Wertpapieren

Gewinnfreibetrag – Steuern sparen mit Wertpapieren

Ich gratuliere Ihnen!

Sie haben/hatten anscheinend ein erfolgreiches Jahr und erfahren hier wie Sie bis zu € 41.450.- (das ist der Höchstbetrag für 2023 exkl. Grundfreibetrag) steuermindernd in Wertpapieren veranlagen können!

Es gilt jedoch allerdings einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten:

Was ist der Gewinnfreibetrag und wer kann ihn nutzen?

Der Gewinnfreibetrag soll als Äquivalent für das 13. und 14. Monatsgehalt von Dienstnehmern gelten indem er die Steuerlast für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler reduziert und damit den Betriebsgewinn erhöht.

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können ihn unabhängig davon nutzen, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Sprich: Einzelunternehmer, Gesellschafter Geschäftsführer, Freiberufler und sonstige selbständige Unternehmer.

Für den erhöhten Gewinnfreibetrag (ab 30.000€ Gewinn) ist es notwendig in begünstigte Wirtschaftsgüter zu investieren. Als solche gelten abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB. Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie Wertpapiere (im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG), die vier Jahre lang dem Betriebsvermögen gewidmet werden müssen.

Wann steht ein Gewinnfreibetrag zu und wann nur der Grundfreibetrag?

Übersteigt der Gewinn Ihres Unternehmens 30.000 Euro, dann wird es interessant! Denn ab 30.000€  kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, der Ihre Gesamt-Steuerlast senkt! Diese müssen in „begünstige Wirtschaftsgüter“ investiert werden. (siehe weiter unten)

Achtung! Im Gegensatz zum Grundfreibetrag muss der Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung beantragt werden. Pauschalierern steht dieser erhöhte GFB leider nicht zu.

Der Grundfreibetrag – das sind 15% von den ersten 30.000€ Gewinn, maximal € 4.500.- wird automatisch berücksichtigt und bedarf keiner gesonderten Investitionstätigkeit.

Wie wird der Gewinnfreibetrag berechnet?

Der Gewinnfreibetrag berechnet sich wie folgt:

  • für die ersten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage 13%,
  • für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage 7%,
  • für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage 4,5%

Insgesamt sind das somit höchstens 45.950 Euro. Die Bemessungsgrundlage iHv. 4.500€ für den Grundfreibetrag (30.000 Euro) wurde in den ersten 145.000 Euro bereits berücksichtigt.

Hier finden Sie einen Rechner der Schelhammer Capital Bank – welche auch Zugleich mein wichtigster Partner für Wertpapier-Depots ist:

Welche Wertpapiere können Sie für den Gewinnfreibetrag nutzen und welche Fristen gilt es zu beachten?

Über die FinanzAdmin habe ich Zugriff auf eine ganze Reihe an speziellen, für den Gewinnfreibetrag zugelassene Fonds und würde diese mit Ihnen gemeinsam auswählen und Sie durch den Veranlagungsprozess begleiten.

Für die Meldung an Ihren Steuerberater oder Finanzonline, reicht dann bereits der Depotauszug.

FRISTEN: Da sich der Gewinnfreibetrag immer am aktuellen- sprich laufendem Geschäftsjahr orientiert, ist es immer notwendig auch noch im selben Jahr die erforderlichen Akzente zur Steuerersparnis zu setzen. Das heißt beim Kauf von Wertpapieren ist es unabdingbar, dass auch die Veranlagung und eine allfällige Depoteröffnung noch rechtzeitig beantragt wird.

Denn auch hier gilt der Spruch: „Am 32. Dezember ist es zu spät!“

 

Allgemeiner Hinweis 

Der Berater erbringt als vertraglich gebundener Wertpapier-Vermittler (vgV) die Anlageberatung und die (Anlage)Vermittlung zu Finanzinstrumenten ausschließlich im Namen der Alpha & Partner Vermögensmanagement GmbH gem. § 36 WAG 2018. Die Alpha & Partner Vermögensmanagement GmbH haftet für die Handlungen und Unterlassungen von Beratern / Beraterinnen als ihrem Erfüllungsgehilfen gem. § 1313a ABGB, wenn dieser im Namen der Alpha & Partner Vermögensmanagement GmbH tätig ist. Als Wertpapiervermittler ist der Berater im öffentlichen Register der Finanzmarktaufsicht eingetragen. Allgemeine Hinweise zur Alpha & Partner Vermögensmanagement GmbH finden Sie unter: www.alphapartner.at  Bei einer Anlageberatung wird unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen mit einzelnen Anlageformen, der finanziellen Verhältnisse (inkl. Verlusttragfähigkeit), der Anlageziele, des Anlagehorizonts, der Risikobereitschaft und der Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden eine individuelle Beratung durchgeführt und als Ergebnis dem Kunden das für ihn geeignete Produkt empfohlen. Bei einer Anlagevermittlung wird lediglich anhand der individuellen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden geprüft, ob das vom ihm selbst gewünschte Produkt angemessen ist.