Die betriebliche Mitarbeiter-Vorsorge kann entweder mittels Einzelvertrag vom jeweiligen Arbeitnehmer abgeschlossen werden (Lohnsteuerfreie Zukunftssicherung gemäß §3/1/15 EStG), als direkte Leistungs-/Pensionszusage für Schlüsselarbeitskräfte, Geschäftsführer und Aussichtsräte einer GesmbH oder AG, sowie auch im Kollektiv für alle Angestellten gleichermaßen.

    • betriebliche, lohnsteuerfreie Zukunftssicherung
    • direkte Leistungs-/Pensionszusage für Schlüsselarbeitskräfte und Geschäftsführer
    • Kollektiv Unfallversicherung
    • Gruppenkonditionen für die private Kranken-Zusatzversicherung
    • Kollektiv Kranken-Zusatzversicherung
    • Betriebspension & Abfertigung
    • Fit4Company
    • betriebliche Reiseversicherung

 

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