Die betriebliche Mitarbeiter-Vorsorge kann entweder mittels Einzelvertrag vom jeweiligen Arbeitnehmer abgeschlossen werden (Lohnsteuerfreie Zukunftssicherung gemäß §3/1/15 EStG), als direkte Leistungs-/Pensionszusage für Schlüsselarbeitskräfte, Geschäftsführer und Aussichtsräte einer GesmbH oder AG, sowie auch im Kollektiv für alle Angestellten gleichermaßen.
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- betriebliche, lohnsteuerfreie Zukunftssicherung
- direkte Leistungs-/Pensionszusage für Schlüsselarbeitskräfte und Geschäftsführer
- Kollektiv Unfallversicherung
- Gruppenkonditionen für die private Kranken-Zusatzversicherung
- Kollektiv Kranken-Zusatzversicherung
- Betriebspension & Abfertigung
- Fit4Company
- betriebliche Reiseversicherung
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